Unabhängig davon, ob Sie Eigentümer, Miteigentümer, Gläubiger, Mieter oder Bietinteressent oder sonstiger Verfahrensbeteiligter sind, wir beraten Sie in vorwiegend wirtschaftlichen Fragen zu dem betreffenden Versteigerungsverfahren.
Was zwingend erforderlich ist, was ggf. erledigt werden sollte, was Sie besser unterlassen und mit wem Sie das Gespräch (gern auch mit unserer Unterstützung) suchen, ist in jedem konkreten Fall vorab im Gespräch zu klären. Dabei klären wir auch, ob Sie ggf. wegen rechtlicher Probleme anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Gern sind wir bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts behilflich, da wir selbst - keine - Rechtsberatung anbieten.
Bitte wählen Sie im Folgenden aus, für wen ggf. eine Versteigerungsberatung gewünscht ist:
Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht zu unseren Leistungen gehört, Sie in einem Versteigerungsverfahren als Bevollmächtigter zu vertreten. Darüber hinaus betrachten wir es als selbstverständlich, dass wir je Verfahren für lediglich eine der genannten Parteien tätig werden.