Beratung für Mieter

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In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius beraten wir Sie als Mieter bzgl. des betroffenen Zwangsversteigerungsobjektes.

Sie sind Mieter oder Pächter des beschlagnahmten Grundstücks und von der angeordneten Zwangsversteigerung - evtl. auch der Zwangsverwaltung - betroffen? Dann sollten Sie nun nicht untätig sein.

Mieter und Pächter sind gemäß § 9 Nr. 2 ZVG nur dann Beteiligte des Verfahrens, wenn ihnen der Besitz am Grundstück vom Berechtigten überlassen ist und sie ihre Rechte ausdrücklich im jeweiligen Verfahren angemeldet haben. Die Anmeldung muss rechtzeitig erfolgen! Durch das dem Ersteher vom Gesetzgeber zugestandene Sonderkündigungsrecht gemäß §§ 57, 57a ZVG können Mieter und Pächter arg getroffen sein.

Haben Sie viel in die Immobilie investiert, sollten Sie für sich selbst den Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung ernsthaft in Erwägung ziehen, da im Falle der Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Ersteher die von Ihnen investierten Gelder verloren sein können.


  • Wir beraten Sie, wie sie sich idealer Weise im konkreten Einzelfall zu verhalten haben, um Ihre eigenen Interessen im Verfahren durchsetzen zu können.
  • Entscheiden Sie sich für den Erwerb oder wollen Sie zumindest Ihr Glück im Versteigerungstermin versuchen, unterstützen wir Sie gern in Ihren Bemühungen während des laufenden Verfahrens und in der Verhandlung. Was wir in diesem Falle für Sie tun können, finden Sie unter dem Punkt Bietinteressenten.



Die Kosten für eine Beratung wird nach Stundenaufwand (79,- € zzgl. MWST, Auslagen und Nebenkosten) angeboten. Da An- und Abfahrt zum Objekt sowie der vom Kunden gewünschte Beratungsumfang sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.

Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.

 
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telefon 04931-98367-13
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