Wertgutachten

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In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius erstellen wir im privaten, behördlichen und gewerblichen Bereich Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke über

  • den Verkehrswert i. S. v. § 194 BauGB,
  • den Beleihungswert gem. BelWertV und bankspez. Beleihungswertrichtlinien,
  • den Versicherungswert,
  • Mieten und Pachten,
  • unter Berücksichtigung aller Belastungen und Dienstbarkeiten (Wegerechte, Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, etc).

Um einen Eindruck von einem (hier Verkehrs-) Wertgutachten zu bekommen, laden Sie unser Muster-Wertgutachten herunter.


  • bei Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen,
  • in Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen,
  • für Beleihungszwecke,
  • für die Versicherung,
  • zur Ermittlung des Zugewinns in Familiensachen,
  • bei Enteignungen und Zwangsversteigerungen,
  • bei Entschädigungen oder
  • (zur Widerlegung der in der steuerlichen Bedarfsbewertung ermittelten Werte).

Ein Gutachten, wie es beispielsweise für die Beleihungswertermittlung bei Banken, für Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht oder für steuerliche Zwecke gegenüber dem Finanzamt benötigt wird, ist wesentlich detaillierter und umfassender als eine Wertexpertise.

So umfasst ein Wertgutachten alle wertrelevanten Details, berücksichtigt alle bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten und beinhaltet eine komplette Baubeschreibung sowie eine Analyse des Gebäudes und des lokalen Grundstücksmarktes.

Der Einfluss von Dienstbarkeiten wie Wohn- und Wegerechte, Nießbrauchrechte auf den Wert einer Immobilie kann nur über komplexe finanzmathematische Modelle darstellt werden, die aufgrund Ihrer Arbeitsintensität ausschließlich im Rahmen eines Gutachtens bearbeitet werden können.


  • Sie möchten uns den Auftrag für ein Wertgutachten erteilen oder sind sich noch nicht sicher? In jedem Falle würden wir uns freuen, wenn Sie zunächst telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Sie unverbindlich beraten können.
  • Im Auftragsfall können Sie uns zusammen mit dem Auftragsformular Wertgutachten die erforderlichen Immobilien- und Grundstücksdaten per Post, Fax oder E-Mail zusenden oder Idealerweise persönlich überreichen - auf Wunsch kommen wir gerne zu ihnen nach Hause oder in Ihr Büro. Welche Unterlagen im Rahmen der Erstellung eines Wertgutachtens notwendig bzw. nützlich sind, können Sie dem Merkblatt Materialcheck entnehmen.
  • Nach Eingang werden die Daten bei uns auf Plausibilität geprüft und die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt.
  • Die ggf. vereinbarte Vorauszahlung überweisen Sie bitte an die bekannte Bankverbindung.
  • Wir beginnen mit der Recherche, mit der Beschaffung aller fehlenden Unterlagen und der Bewertung des Objektes. Schließlich treffen wir uns zu einem Orttermin.
  • Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Wertgutachten fristgerecht zum gewünschten Termin. Wenn Sie uns früher schon einmal einen Auftrag erteilt haben, senden wir das Gutachten per Post und legen Ihnen die Schlussrechnung bei. Neukunden wird das Gutachten per Nachnahme zugesandt.


Die Abrechnung für ein Wertgutachten erfolgt bei ausgewiesenem Verkehrswert i. A. in Anlehnung an § 34 der alten HOAI (Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure). Unabhängig vom ermittelten Wert wird jedoch in jedem Falle ein Mindesthonorar von 664,- Euro (zzgl. MwSt) gem. dem Mindestsatz der Normalstufe bei 100.000,- € in Rechnung gestellt. Ein Auszug aus der Honorartabelle der AGB ist im Folgenden dargestellt. Weitere Zusatzleistungen und Auslagen werden gesondert erstattet. Abrechnungen werden Cent-genau erstellt. Zwischenwerte werden interpoliert. Eine genaue Beschreibung zur Honorarermittlung und die detaillierte Honorartabelle können Sie den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen entnehmen.

Auszug aus der Honorartafel der AGB in Anlehnung an § 34 HOAI 2002 - Alle Werte zzgl. MWSt bei Ermittlungen des Verkehrswertes i.S.d. § 194 BauGB

Verkehrswert Normalstufe Schwierigkeitsstufe
in €
bis 100.000 664 € 910 €
150.000 881 € 1.203 €
200.000 1.051 € 1.432 €
250.000 1.193 € 1.628 €
300.000 1.304 € 1.779 €
400.000 1.479 € 2.012 €
500.000 1.611 € 2.198 €
750.000 1.912 € 2.610 €
1.000.000 2.180 € 2.965 €
1.500.000 2.644 € 3.599 €
2.000.000 3.062 € 4.165 €
3.000.000 3.849 € 5.253 €

 

Alternativ dazu kann (insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen) seit dem in Kraft treten der HOAI 2009 am 18.08.2009 das Honorar frei vereinbart werden

Berechnungsbeispiel (für ein durchschnittliches, mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in näherer Umgebung, ohne besondere Rechte oder Lasten, ohne überdurchschnittliche Behaftung mit Schäden oder Mängeln, unbelasteter Verkehrswert rd. 125.000,- €):

Wertgutachten (Grundhonorar nach Tabelle, Mindestsatz Normalstufe) 1 psch x 664,00 780,00 €
An- und Abfahrt Ortstermin (2 x rd. 14 Min.) 0,50 Std. x 79,00 €/Std. = 39,50 €
Kilometerpauschale (2 x rd. 10 km) 20 km x 0,35 €/km = 7,00 €
Ortsbesichtigung 1,25 Std. x 79,00 €/Std. = 98,75 €
Einholungung von Information (bei Ämtern) 0,50 Std. x 79,00 €/Std. = 39,50 €
Auslagenersatz für behördliche Auskünfte rd.
4 Stk. x 15,00 €/Stk. = 60,00 €
Büropauschale (Telefon, Verbrauchsmat., etc.) 1 Stk. x 15,00 €/Stk. = 15,00 €
Nettobetrag = 1.039,75€
MWSt (19%) + 197,55€
Bruttobetrag = 1.237,30€

Für einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.

 
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