In den Grenzen unseres inneren Aktionsradius stellen wir im privaten, behördlichen und gewerblichen Bereich Energieausweise aus.
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre Bestandsimmobilie einen Energieausweis (nach Standard der Deutsche-Energie-Agentur dena).
Sollten Sie jedoch den Umbau oder die Sanierung Ihres Hauses planen, empfehlen wir, dass Sie sich detailliert durch uns beraten lassen. Siehe hierzu: Gebäudeenergieberatung
- von allen Immobilieneigentümern, die Ihr Objekt verkaufen wollen, dem Kaufinteressenten vorgelegt und dem Käufer bei Verkauf ausgehändigt werden können und
- von allen Vermietern bei Neuvermietung ihrer Mietobjekte vorgewiesen werden können.
Hiervon sind sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Eigentümer betroffen.
Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neuvermietet oder verkauft, besteht zunächst kein Anlass, einen Energieausweis ausstellen zu lassen.
- des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder
- des tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)
erstellen lassen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis ist nur verpflichtend vorgeschrieben für
- Neubauten (Wohn- und Nicht-Wohngebäude) sowie für
- Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 (Bauantrag vor dem 01.11.1977), die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen.
- Übergabe oder Übersendung der relevanten Objektunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Flächenberechnungen, Baubeschreibungen, Angaben zu zwischenzeitlich erfolgten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, letztes Schornsteinfegerprotokoll, ggf. Verbrauchsdaten wie letzte Strom-, Heizöl- und Gaskostenabrechnungen) durch den Auftraggeber an unser Büro,
- Aufnahme des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes vor Ort (nur für den Bedarfsausweis),
- Ausarbeitung des Energieausweises inkl. Vorschlägen von Energiesparmaßnahmen,
- Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude mit 10 Jahren Gültigkeit. Übersendung des Ausweises mit der Rechnung per Post.
Nachfolgende Tabelle enthält die Grundhonorare der verschiedenen Varianten
Anzahl Wohneinheiten | 1-2 | 3-6 | 7-12 |
Energieausweis (Bedarfsausweis) | 290,- € | 440,- € | 595,- € |
Energieausweis (Verbrauchsausweis) | 150,- € | 225,- € | 295,- € |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei o.g. Preisen wurde davon ausgegangen, dass der Auftraggeben dem Energieberater alle für die Erstellung des Energieausweises erforderlichen Unterlagen beschafft und sich das Objekt am Standort Stadt Paderborn befindet. Sofern keine oder unvollständige Bauunterlagen vorhanden sind und/oder wir das Gebäude aufmessen oder Bauunterlagen aus Archiven beschaffen müssen, verrechnen wir Ihnen diese Mehrleistungen nach Aufwand mit 79,- Euro/Stunde, zudem anfallende Fahrtkosten mit 0,30 Euro/km. Diese Sätze gelten auch für die Erreichung von Objekte außerhalb der Stadt Paderborn.
Für sehr verschachtelte bzw. gegliederte Bauweisen sowie für Gebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten bieten wir gesonderte Preise an. Da auch die Entfernungen zum Objekt unterschiedlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.
Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.