Value Appraisal

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In the outer boundaries of our Area Radius we create appraisals (on the private, government and commercial sector) of real estates regarding:

  • the market value as defined by § 194 of the german BauGB,
  • the mortgage value,
  • the insurance value,
  • rents and leases,
  • considering all burdens and servitudes (rights of way, building leases, usufruct rights, etc).

To get an impression of an value appraisal, download our sample report "Muster-Wertgutachten".


    when buying or selling negotiations, in divorce and inheritance disputes, for lending purposes, for insurance, to determine the gains in family matters, of expropriations and foreclosures, for compensation or (In refutation of the fiscal needs assessment determined values).
  • for buying or selling negotiations,
  • in divorce and inheritance disputes,
  • for lending purposes,
  • for insurances,
  • to determine the gains in family matters,
  • in expropriations and foreclosure processes,
  • for compensation or

A complete value appraisal is required for the mortgage value at banks, in foreclosure processes at court or for tax purposes to the tax office. It is much more detailed and comprehensive than a so called "value expertise".

An value appraisal includes all value-relevant details, considers all legal requirements regarding the construction planning, includes a complete building description and an analysis of the building and of the local land market.

The influence of easements (eg. housing rights, rights of way or usufruct rights) to the value of a property can be determined only by using complex mathematical models. These special features can only be presented by a full value appraisal.


  • Sie möchten uns den Auftrag für ein Wertgutachten erteilen oder sind sich noch nicht sicher? In jedem Falle würden wir uns freuen, wenn Sie zunächst telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Sie unverbindlich beraten können.
  • Im Auftragsfall können Sie uns zusammen mit dem Auftragsformular Wertgutachten die erforderlichen Immobilien- und Grundstücksdaten per Post, Fax oder E-Mail zusenden oder Idealerweise persönlich überreichen - auf Wunsch kommen wir gerne zu ihnen nach Hause oder in Ihr Büro. Welche Unterlagen im Rahmen der Erstellung eines Wertgutachtens notwendig bzw. nützlich sind, können Sie dem Merkblatt Materialcheck entnehmen.
  • Nach Eingang werden die Daten bei uns auf Plausibilität geprüft und die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt.
  • Die ggf. vereinbarte Vorauszahlung überweisen Sie bitte an die bekannte Bankverbindung.
  • Wir beginnen mit der Recherche, mit der Beschaffung aller fehlenden Unterlagen und der Bewertung des Objektes. Schließlich treffen wir uns zu einem Orttermin.
  • Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Wertgutachten fristgerecht zum gewünschten Termin. Wenn Sie uns früher schon einmal einen Auftrag erteilt haben, senden wir das Gutachten per Post und legen Ihnen die Schlussrechnung bei. Neukunden wird das Gutachten per Nachnahme zugesandt.


Die Abrechnung für ein Wertgutachten erfolgt bei ausgewiesenem Verkehrswert i. A. in Anlehnung an § 34 der alten HOAI (Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure). Unabhängig vom ermittelten Wert wird jedoch in jedem Falle ein Mindesthonorar von 664,- Euro (zzgl. MwSt) gem. dem Mindestsatz der Normalstufe bei 100.000,- € in Rechnung gestellt. Ein Auszug aus der Honorartabelle der AGB ist im Folgenden dargestellt. Weitere Zusatzleistungen und Auslagen werden gesondert erstattet. Abrechnungen werden Cent-genau erstellt. Zwischenwerte werden interpoliert. Eine genaue Beschreibung zur Honorarermittlung und die detaillierte Honorartabelle können Sie den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen entnehmen.

Auszug aus der Honorartafel der AGB in Anlehnung an § 34 HOAI 2002 - Alle Werte zzgl. MWSt bei Ermittlungen des Verkehrswertes i.S.d. § 194 BauGB

Verkehrswert Normalstufe Schwierigkeitsstufe
in €
bis 100.000 664 € 910 €
150.000 881 € 1.203 €
200.000 1.051 € 1.432 €
250.000 1.193 € 1.628 €
300.000 1.304 € 1.779 €
400.000 1.479 € 2.012 €
500.000 1.611 € 2.198 €
750.000 1.912 € 2.610 €
1.000.000 2.180 € 2.965 €
1.500.000 2.644 € 3.599 €
2.000.000 3.062 € 4.165 €
3.000.000 3.849 € 5.253 €

 

Alternativ dazu kann (insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen) seit dem in Kraft treten der HOAI 2009 am 18.08.2009 das Honorar frei vereinbart werden

Berechnungsbeispiel (für ein durchschnittliches, mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in näherer Umgebung, ohne besondere Rechte oder Lasten, ohne überdurchschnittliche Behaftung mit Schäden oder Mängeln, unbelasteter Verkehrswert rd. 125.000,- €):

Wertgutachten (Grundhonorar nach Tabelle, Mindestsatz Normalstufe) 1 psch x 664,00 780,00 €
An- und Abfahrt Ortstermin (2 x rd. 14 Min.) 0,50 Std. x 79,00 €/Std. = 39,50 €
Kilometerpauschale (2 x rd. 10 km) 20 km x 0,35 €/km = 7,00 €
Ortsbesichtigung 1,25 Std. x 79,00 €/Std. = 98,75 €
Einholungung von Information (bei Ämtern) 0,50 Std. x 79,00 €/Std. = 39,50 €
Auslagenersatz für behördliche Auskünfte rd.
4 Stk. x 15,00 €/Stk. = 60,00 €
Büropauschale (Telefon, Verbrauchsmat., etc.) 1 Stk. x 15,00 €/Stk. = 15,00 €
Nettobetrag = 1.039,75€
MWSt (19%) + 197,55€
Bruttobetrag = 1.237,30€

Für einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.

 
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Office Ostfriesland:
telefon +49.4931-98367-15
fax +49.4931-98367-15

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