Beratung für Bietinteressenten

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In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius beraten wir Sie als Bietinteressenten bzgl. des von Ihnen ausgewählten Zwangsversteigerungsobjektes.

Die Gerichte, mit denen wir in Verbindung stehen, melden uns Zuschlagsbeträge von durchschnittlich 60-70 % des festgesetzten Verkehrswertes. Diese Information macht das Einsparpotential deutlich, welches Ihnen zu Gute kommen kann.

Jedoch ist es nicht in jedem Zwangsversteigerungstermin möglich, günstig zu einer Immobilie zu kommen. Schnell kann aus dem Traum auch ein Alptraum oder eine Katastrophe werden. Das kann in unterschiedlichen Umständen begründet liegen. Gern erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten und was Sie bedenken sollten.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch – es lohnt sich!

  • Gern zeigen wir Ihnen auf, worauf es ankommt, was es abzuklären gilt, mit wem zu sprechen ist, wie die Verhandlungen zu führen sind, welche Taktik im konkreten Einzelfall gut oder eher ungeeignet ist.
  • Wir prüfen für Sie das von Seiten des Gerichtes beauftragte Wertgutachten.
  • Wenn Sie möchten, führen wir die Gespräche mit den Bankenvertretern, dem Eigentümer, dem Mieter, dem Rechtspfleger und sonstigen Beteiligten.
  • Danach ist es uns i.d.R. möglich eine Prognose über das geringste Gebot und ein mögliches Zuschlagsgebot abzugeben.
  • Wir ermitteln für Sie überschlägig die Gesamtkosten, die Sie im Falle eines Zuschlages zu tragen bzw. zu finanzieren hätten.
  • Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie im Termin, helfen Ihnen einen klaren Kopf zu bewahren und erklären Ihnen Hintergründe und wirtschaftliche Auswirkungen.
  • Sollte eine Zwangsräumung betrieben werden müssen, sind wir gern bei der Beschaffung des Räumungstitels und der Erteilung des Räumungsauftrags an den Gerichtsvollzieher behilflich.



Die Kosten für eine Beratung wird zunächst nach Stundenaufwand (79,- € zzgl. MWST, Auslagen und Nebenkosten) angeboten. Im Erfolgsfalle (m.a.W. der Zuschlag wird Ihnen rechtskräftig erteilt) erheben wir darüber hinaus eine prozentuale Erfolgsprämie von 1,0 % (zzgl. MWST) des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes.
Da An- und Abfahrt zum Objekt sowie der vom Kunden gewünschte Beratungsumfang sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.

Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.

 
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Office Ostfriesland:
telefon +49.4931-98367-15
fax +49.4931-98367-15

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