Gebäudeenergieberatung

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In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius führen wir im privaten, behördlichen und gewerblichen Bereich Energieberatungen durch.

Bei hohem Energieverbrauch oder anstehender Sanierung an Gebäude oder Heizung fehlt häufig fachlicher Rat. Hilfe bietet ein individuelles Energiekonzept, das Handlungssicherheit gibt und Fehler in Ausführung und Reihenfolge der Maßnahmen vermeidet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Hauseigentümer an dieser Stelle und fördert eine „Energiesparberatung vor Ort“.

Ein unabhängiger, staatlich anerkannter Berater ermittelt alle relevanten Energie-Einsparpotenziale des Gebäudes und erstellt einen Bericht, der hilft die anstehenden Investitionen mit sinnvollen Energiesparmaßnahmen zu verbinden.


Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträg (seit 01.07.2012):

  • 400,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie
  • 500,- € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
  • Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50,- € gezahlt.

Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.


Um für ein Objekt die Fördermittel einer „Energiesparberatung vor Ort“ in Anspruch nehmen zu können, ist Voraussetzung, dass:

  • für das betreffende Gebäude bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde,
  • die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist,
  • die Gebäude ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sind oder
  • derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden,
  • für das betreffende Objekt innerhalb der letzten 8 Jahre noch keine Fördermittel für eine Energieberatung beantragt worden sind,
  • Gebäude, bei denen die Beratung -nicht- bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert wird (Kumulierungsverbot).
  • Die Beratung muss sich darüber hinaus auf das gesamte Gebäude beziehen und
  • es müssen gewisse (zu prüfende) Eigentumsverhältnisse eingehalten werden (insbesondere bei Gebäuden, die im Eigentum von Unternehmen stehen).


Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen:

  • natürliche Personen, also auch alle Privatpersonen,
  • rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs,
  • juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,

Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.


Eine Energieberatung lässt sich sich in drei Phasen unterteilen:

  • Vor-Ort-Begehung des Objektes und Aufnahme des Ist-Zustandes: Hier wird das Gebäude vom Energieberater gemeinsam mit dem Eigentümer bzw. Gebäude-Verwalter vom Keller bis zum Dach begangen. Dabei werden alle wichtigen Daten gesammelt, die Gebäudestruktur und die Schwachstellen genau analysiert. Zu diesem Termin können wir einen kurzen Dienstvertrag (siehe Auftragsformular Energieberatung) aufsetzen, den wir zum Termin mitbringen werden und der insbesondere Sie als Verbraucher schützt.
  • Erstellung eines Beratungsberichtes: Die gesammelten Daten werden im Büro per Software weiterverarbeitet. Es wird ein ausführlicher Beratungsbericht erstellt, der Schwachstellen aufzeigt und gezielte Verbesserungsvorschläge macht.
  • Persönliches Abschlussgespräch: In diesem Gespräch wird der Bericht, der die Kosten und Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme transparent darstellt, erörtert und noch offene Fragen geklärt. Zudem erfahren Sie welche Fördermittel für die Umsetzung ihrer Ziele zur Verfügung stehen.


  • eine Analyse der vorhandenen Gebäudehülle und Wärmeversorgung,
  • detaillierte Vorschläge zur energetischen Optimierung,
  • eine Abschätzung der Kosten und der Wirtschaftlichkeit und
  • die Schadstoffbilanzierung


Die Kosten für eine Beratung hängen stark ab von

  • dem Umfang der durch den Auftraggeber gelieferten Daten zum Objekt,
  • der Objektgröße bzw. von der Anzahl der Wohneinheiten und
  • der Komplexität bzw. der Kompaktheit des Gebäudes.
  • Für eine Energiesparberatung ohne BAFA-Förderung gewähren wir einen Rabatt.
  • Für die Ausstellung eines Energieausweises in Verbindung mit einer Energieberatung, gewähren wir selbstverständlich ebenfalls einen Rabatt.

Nachfolgende Tabelle enthält jeweils das Grundhonorar der verschiedenen Varianten

Anzahl Wohneinheiten 1-2 3-6 7-12
Vor-Ort-Energieberatung ohne Energieausweis 730,- € 910,- € 1090,- €
Aufpreis für Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) 100,- € 150,- € 200,- €

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer. Als Eigenanteil wird Ihnen der jeweilige Beratungssatz abzüglich des entsprechenden Fördersatzes berechnet.

Bei o.g. Preisen wurde davon ausgegangen, dass der Auftraggeben dem Energieberater alle für die Erstellung der Energiebeartung erforderlichen Unterlagen beschafft und sich das Objekt am Standort Stadt Paderborn befindet. Sofern keine oder unvollständige Bauunterlagen vorhanden sind und/oder wir das Gebäude aufmessen oder Bauunterlagen aus Archiven beschaffen müssen, verrechnen wir Ihnen diese Mehrleistungen nach Aufwand mit 79,- Euro/Stunde, anfallende Fahrtkosten mit 0,35 Euro/km. Diese Sätze gelten ebenso für Objekte außerhalb der Stadt Paderborn.

 

Berechnungsbeispiel (für ein kompaktes EFH in Paderborn, ohne Ausstellung eines Energieausweises):

Grundhonorar aus Tabelle (netto) 730,00 €
MwSt + 138,70 €
Zwischensumme (brutto) = 868,70 €
Förderbetrag - 400,00 €
zu zahlender Bruttobetrag = 468,70 €

Für sehr verschachtelte bzw. gegliederte Bauweisen sowie für Gebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten bieten wir gesonderte Preise an. Da auch die Entfernungen zum Objekt sowie der vom Kunden gewünschte Beratungsumfang sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.

Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.

 
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telefon +49.4931-98367-15
fax +49.4931-98367-15

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