In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius beraten wir Sie als (Mit-) Eigentümer bzgl. des betroffenen Zwangsversteigerungsobjektes.
Was wir für Sie tun
- Sofern dies sinnvoll ist, unterstützen wir Sie beratend in dem Versuch, die Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung (ggf. sogar noch im Versteigerungstermin selbst) abzuwenden.
- Auf Ihren Wunsch führen wir Gespräche mit dem betreibenden Gläubiger und vermitteln zwischen den Parteien.
- Ist eine Versteigerung nicht mehr abzuwenden, helfen wir bei der gezielten Bewerbung der Immobilie.
Preise
Die Kosten für eine Beratung wird nach Stundenaufwand (59,- € zzgl. MWST, Auslagen und Nebenkosten) angeboten. Da An- und Abfahrt zum Objekt sowie der vom Kunden gewünschte Beratungsumfang sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.
Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular