Gebäudeenergieberatung

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In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius führen wir im privaten, behördlichen und gewerblichen Bereich Energieberatungen durch.

Bei hohem Energieverbrauch oder anstehender Sanierung an Gebäude oder Heizung fehlt häufig fachlicher Rat. Hilfe bietet ein individuelles Energiekonzept, das Handlungssicherheit gibt und Fehler in Ausführung und Reihenfolge der Maßnahmen vermeidet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Hauseigentümer an dieser Stelle und fördert eine „Energiesparberatung vor Ort“.

Ein unabhängiger, staatlich anerkannter Berater ermittelt alle relevanten Energie-Einsparpotenziale des Gebäudes und erstellt einen Bericht, der hilft die anstehenden Investitionen mit sinnvollen Energiesparmaßnahmen zu verbinden.


 Fördermittel

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträg (seit 01.07.2012):

Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.


 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel

Um für ein Objekt die Fördermittel einer „Energiesparberatung vor Ort“ in Anspruch nehmen zu können, ist Voraussetzung, dass:


 Wer wird gefördert?

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen:

Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.


 Auftragsabwicklung

Eine Energieberatung lässt sich sich in drei Phasen unterteilen:


 Was enthält der Beratungsbericht?


 Preise / Honorare

Die Kosten für eine Beratung hängen stark ab von

Nachfolgende Tabelle enthält jeweils das Grundhonorar der verschiedenen Varianten

Anzahl Wohneinheiten 1-2 3-6 7-12
Vor-Ort-Energieberatung ohne Energieausweis 730,- € 910,- € 1090,- €
Aufpreis für Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) 100,- € 150,- € 200,- €

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer. Als Eigenanteil wird Ihnen der jeweilige Beratungssatz abzüglich des entsprechenden Fördersatzes berechnet.

Bei o.g. Preisen wurde davon ausgegangen, dass der Auftraggeben dem Energieberater alle für die Erstellung der Energiebeartung erforderlichen Unterlagen beschafft und sich das Objekt am Standort Stadt Paderborn befindet. Sofern keine oder unvollständige Bauunterlagen vorhanden sind und/oder wir das Gebäude aufmessen oder Bauunterlagen aus Archiven beschaffen müssen, verrechnen wir Ihnen diese Mehrleistungen nach Aufwand mit 79,- Euro/Stunde, anfallende Fahrtkosten mit 0,35 Euro/km. Diese Sätze gelten ebenso für Objekte außerhalb der Stadt Paderborn.

 

Berechnungsbeispiel (für ein kompaktes EFH in Paderborn, ohne Ausstellung eines Energieausweises):

Grundhonorar aus Tabelle (netto) 730,00 €
MwSt + 138,70 €
Zwischensumme (brutto) = 868,70 €
Förderbetrag - 400,00 €
zu zahlender Bruttobetrag = 468,70 €

Für sehr verschachtelte bzw. gegliederte Bauweisen sowie für Gebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten bieten wir gesonderte Preise an. Da auch die Entfernungen zum Objekt sowie der vom Kunden gewünschte Beratungsumfang sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.

Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.