Beratung für Bietinteressenten

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In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius beraten wir Sie als Bietinteressenten bzgl. des von Ihnen ausgewählten Zwangsversteigerungsobjektes.

Die Gerichte, mit denen wir in Verbindung stehen, melden uns Zuschlagsbeträge von durchschnittlich 60-70 % des festgesetzten Verkehrswertes. Diese Information macht das Einsparpotential deutlich, welches Ihnen zu Gute kommen kann.

Jedoch ist es nicht in jedem Zwangsversteigerungstermin möglich, günstig zu einer Immobilie zu kommen. Schnell kann aus dem Traum auch ein Alptraum oder eine Katastrophe werden. Das kann in unterschiedlichen Umständen begründet liegen. Gern erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten und was Sie bedenken sollten.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch – es lohnt sich!

 Was wir für Sie tun


 Preise


Die Kosten für eine Beratung wird zunächst nach Stundenaufwand (79,- € zzgl. MWST, Auslagen und Nebenkosten) angeboten. Im Erfolgsfalle (m.a.W. der Zuschlag wird Ihnen rechtskräftig erteilt) erheben wir darüber hinaus eine prozentuale Erfolgsprämie von 1,0 % (zzgl. MWST) des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes.
Da An- und Abfahrt zum Objekt sowie der vom Kunden gewünschte Beratungsumfang sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.

Nutzen Sie dazu idealer Weise zunächst unser Rückrufformular.